Liebe Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Langballig,
in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung am 2.7.2014 fielen
wichtige Entscheidungen zur weiteren wohnbaulichen Entwicklung in
Langballig. Im Flensburger Tageblatt wurde zwei Tage später darüber
berichtet. Ergänzend möchte ich noch einiges hinzufügen, das den
Entscheidungsprozess erläutern soll.
Für viele ist es sicherlich schwer nachzuvollziehen, warum sich der
Startschuss für die Erschließung eines neuen Baugebietes so lange
verzögert hat, wo es doch im April vergangenen Jahres bereits den
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für ein fertig geplantes Baugebiet
nördlich Löthrönn, genannt „Rönne“, gegeben hat.
Am 28. Mai 2013 wandte sich der Eigentümer der landwirtschaftlich
genutzten Fläche südlich Gaisberg, „Norderlück“ genannt, schriftlich an
die Gemeindevertretung, die Verwaltung und die zuständigen Landes- und
Kreisbehörden und erklärte, dass er über den Verkauf von „Norderlück“
und der damit möglicherweise verbundenen Aussiedlung seines Betriebes
zur Zucht und Aufzucht von Schweinen bereit sei.
Die neue Gemeindevertretung war gerade gewählt. Vier Wochen später
erfolgte die konstituierende Sitzung; dann kam die Sommerpause. Es
dauerte eine Weile, bis dieses Thema erstmals auf der Tagesordnung
stand. Egal wen man in der Gemeindevertretung fragte, alle, auch der
Bürgermeister, zeigten sich erfreut: denn „Norderlück“ sei ja die
Fläche, wo man schon seit langem bauen wollte. Nur der Eigentümer habe
immer abgelehnt. Viele waren skeptisch, ob es diesmal wirklich zu einer
Einigung mit dem Flächeneigentümer kommen würde.
Die zuständigen Planungsbehörden reagierten auf das
Verhandlungsangebot des Flächeneigentümers von „Norderlück“ und stoppten
die Planungen zu „Rönne“. Dies wurde nach einer Ortsbesichtigung der
Planungsbehörden Anfang November 2013 bekräftigt, und die Gemeinde wurde
aufgefordert, ernsthafte Verhandlungen mit dem Flächeneigentümer zu
führen, da die Fläche „Norderlück“ aufgrund ihrer zentralen Lage im Ort
besser für eine wohnbauliche Entwicklung geeignet sei als „Rönne“. Nur
bei einem Scheitern der Verhandlungen käme „Rönne“ noch in Frage.
In den nun folgenden Gesprächen zwischen Mitgliedern der
Gemeindevertretung und dem Flächeneigentümer stellte sich das Problem
dar, warum von dem Flächeneigentümer keine schnelle und bedingungslose
Zusage zum Verkauf von ca. 2 ha seines Landes für die geplanten
Baugrundstücke zu bekommen war.
Für ihn ging es auch darum, die weitere Zukunft seines Hofes mitzuplanen.
Wie verträgt sich eine näher an den Betrieb heranrückende Bebauung
mit den dort erzeugten Geruchsemissionen? Wie funktioniert eine
Aussiedlung des Betriebes? In welchen Schritten kann sie durchgeführt
werden? Wohin kann sie erfolgen? Welche Emissionen verträgt der neue
Standort? Was kostet die Aussiedlung? Berechnungen, Gutachten und viele
Gespräche waren dazu erforderlich.
Der wirklich große Knackpunkt an der Geschichte war aber: Wie
verteilt man die Kosten für eine Betriebsaussiedlung langfristig auf
eine Fläche, wenn man gar nicht weiß, wie groß die Fläche ist, die sich
in den nächsten ca. 2o Jahren als Bauland verkaufen lässt? Würde man die
Kosten der Aussiedlung allein auf die jetzt benötigten 2 ha verteilen,
die Grundstücke wären viel zu teuer und nicht verkäuflich.
Der Flächeneigentümer kann die Kosten also nur auf eine viel
größere Fläche umlegen, und darauf vertrauen, dass diese irgendwann
tatsächlich bebaut wird. Eine Garantie dafür darf die Gemeinde ihm aus
rechtlichen Gründen nicht geben. Die Gemeinde ist frei in ihrer
Entscheidung, wo sie sich jeweils weiter entwickeln will. Was sie aber
machen kann, ist den Flächennutzungsplan für ein etwa doppelt so großes
Gebiet aufzustellen und damit zu signalisieren: Die Gemeinde soll sich
auch in Zukunft, wenn es wieder neue Baukontingente gibt, hier
weiterentwickeln.
Nach vielen Gesprächen mit möglichen Investoren, hat uns der
Flächeneigentümer in der vorletzten Woche eine sehr transparente Lösung
vorgestellt, die gleichzeitig garantiert, dass der erzielte Gewinn nicht
an ferne Investoren abfließt, sondern hier vor Ort bleibt.
Investor ist der Sohn des Flächeneigentümers, der das entsprechende
Land kauft und erfahrene Firmen mit der Planung, Erschließung und
Vermarktung beauftragt.
Um das alles zu erarbeiten und zu klären, bedurfte es einiger Zeit,
was von einigen beanstandet wurde. Ich denke, dass der ganze Prozess im
letzten Jahr etwas schleppend anfing, und der eine auf den anderen
wartete, aber in diesem Jahr keine unnötigen Verzögerungen auftraten.
Von einer Hinhaltetaktik war hier nichts zu erkennen. Damit es nun auch
weitergehen kann, fehlte der Startschuss von der Gemeindevertretung.
Daher hatten die Fraktionen der SPD, des SSW und der BÜRGERLISTE die
Entscheidungen über die Rückabwicklung „Rönnes“ und den
Aufstellungsbeschluss zu „Norderlück“ für diese Sitzung der
Gemeindevertretung beantragt. Denn alle weiteren Planungen, die erfolgen
müssen, kosten Geld. Keiner kann vom Investor erwarten, dass er teure
Gutachten, Vermessungen und Planungen in Auftrag gibt, während die
Gemeinde noch nicht weiß, ob sie nun lieber auf „Rönne“ oder auf
„Norderlück“ baut. Alle bisherigen Abstimmungen dazu sprachen sich zwar
deutlich für „Norderlück“ aus, waren aber letztendlich völlig
unverbindlich.
Natürlich waren die Planungen zu „Rönne“ schon abgeschlossen,
worauf die „Rönne“-Befürworter gerne hinwiesen. Trotzdem wurde von den
Behörden das Genehmigungsverfahren gestoppt, weil die innerörtliche
Entwicklung Vorrang hat. Das durfte also kein Entscheidungsgrund sein,
ebenso wenig wie mögliche Schadenersatzforderungen des dortigen
Erschließungsträgers, die nach gängiger Rechtsprechung abgewiesen
werden. Für eine hundertprozentige Sicherheit müsste man ggf. den
Richterspruch in letzter Instanz in einigen Jahren abwarten.
Etwas zu kurz kam auch die Betrachtung, was mit der Schweinezucht
im Ortskern passiert, wenn auf „Norderlück“ nicht gebaut wird. Eine
Verlegung der Schweinezucht und damit ein völliger Neuaufbau an anderer
Stelle ist für den Betreiber unwirtschaftlich, wenn es zu keinen
Einnahmen aus dem Landverkauf kommt. Dann wäre eine Modernisierung und
Erweiterung des hiesigen Standortes wahrscheinlicher. Rückt andererseits
die Bebauung näher an seinen Betrieb heran, macht eine Erweiterung
wegen der dann wachsenden Problematik mit den Geruchsemissionen keinen
Sinn mehr. Eine vollständige Schließung des Betriebes bereits nach dem
ersten Bauabschnitt wird es zwar auch nicht geben, aber eine
schrittweise Verlagerung wird beginnen und damit auch eine Reduzierung
der Geruchsemissionen.
Schließlich galt es auch noch an die weitere bauliche Entwicklung
nach 2020 zu denken. Man spricht davon, dass die Vergabe von weiteren
Wohnbaukontingenten nicht mehr nach dem Gießkannenprinzip, sondern nach
der Qualität des Standortes erfolgen soll. Dann ist es möglicherweise
von Vorteil, im Ortskern Bauland zur Verfügung zu haben, denn eine
Zersiedlung wird von den Behörden abgelehnt. Auch kann ich mir den Bau
von Seniorenwohnungen am Ortsrand schlecht vorstellen. Sollen sich denn
ausgerechnet die Älteren motorisieren, um Arzt oder Kaufmann zu
erreichen?
Das Abstimmungsergebnis fiel dann auch überzeugend aus:
Für die Aufhebung der Planungen zum Baugebiet „Rönne“ gab es neun
Ja-Stimmen, vier Gegenstimmen und eine Enthaltung. Für den
Aufstellungsbeschluss zu „Norderlück“ gab es dann zehn Ja-Stimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Nils Pfeiffer
Aktive BÜRGERLISTE Langballig
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